Wirtschaftsplan der WEG erstellen: So kalkulieren Sie das Hausgeld richtig
Der Wirtschaftsplan ist die Vorschau aufs kommende Jahr: Welche Kosten kommen auf die Gemeinschaft zu, wie viel fließt in die Rücklage – und welches Hausgeld zahlt jede Einheit monatlich? Für Selbstverwalter ist er die einfachste der § 28-Pflichten, wenn man die Systematik einmal verstanden hat.
Aufbau: drei Blöcke, ein Ergebnis
- Laufende Kosten schätzen: Basis ist die letzte Jahresabrechnung, angepasst um bekannte Änderungen (Versicherungsprämie, Energiepreise, geplante Wartungen). Lieber ehrlich kalkulieren als schönrechnen – Nachschüsse ärgern mehr als ein realistisches Hausgeld.
- Rücklagenzuführung festlegen: die geplante monatliche Zuführung zur Erhaltungsrücklage – bei älteren Gebäuden entsprechend höher ansetzen.
- Verteilung auf die Einheiten: jede Position nach ihrem Verteilerschlüssel auf die Einheiten umlegen; die Summe je Einheit, durch zwölf geteilt und sinnvoll gerundet, ergibt das monatliche Hausgeld.
Beschluss und Fortgeltung
Die Versammlung beschließt auf Grundlage des Plans die Vorschüsse – also die Hausgelder und die Rücklagenzuführung. Praktisch wichtig: Beschließen Sie die Fortgeltung des Plans, bis ein neuer gefasst ist. Sonst steht die Gemeinschaft am Jahreswechsel ohne Zahlungsgrundlage da, wenn die Versammlung später stattfindet.
Praxis-Tipps für kleine Gemeinschaften
Nutzen Sie dieselben Kostenarten wie in der Jahresabrechnung – dann sieht jeder Eigentümer Plan und Ist im direkten Vergleich. Planen Sie einen kleinen Puffer für Unvorhergesehenes ein statt jede Position auf Kante zu nähen. Und dokumentieren Sie die Annahmen (Warum 8 % mehr Versicherung?) kurz im Plan – das erspart Diskussionen in der Versammlung.
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Weiterlesen: Jahresabrechnung nach § 28 – Schritt für Schritt · Eigentümerversammlung richtig einladen
Dieser Beitrag gibt den Stand von September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen: § 28 WEG.