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Ratgeber · Stand: September 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten

Eigentümerversammlung richtig einladen: Frist, Form und Tagesordnung

Mindestens einmal im Jahr muss sie stattfinden – und mit der richtigen Vorbereitung ist die Eigentümerversammlung kein Bürokratiemonster, sondern in einer Stunde erledigt. Hier sind Frist, Form und ein bewährter Ablauf für Selbstverwalter.

Die Formalien: Frist und Form

Das Wichtigste in drei Sätzen: Die Einladung muss mindestens drei Wochen vor dem Termin zugehen (§ 24 Abs. 4 WEG) – bei besonderer Dringlichkeit kürzer. Es genügt die Textform, also auch eine E-Mail an alle Eigentümer. Und seit der WEG-Reform ist jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ohne Mindestteilnehmerzahl beschlussfähig.

In die Einladung gehören Ort, Datum, Uhrzeit – und vor allem die Tagesordnung: Über Punkte, die nicht angekündigt waren, kann grundsätzlich nicht wirksam beschlossen werden. Formulieren Sie Beschlussgegenstände deshalb konkret („Beschluss über die Erneuerung der Haustür, Angebot Schreinerei X, 4.200 €“ statt „Verschiedenes“).

Muster-Tagesordnung der jährlichen Versammlung

  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
  2. Bericht des Verwalters über das abgelaufene Jahr
  3. Jahresabrechnung: Beschluss über Nachschüsse / Anpassung der Vorschüsse
  4. Wirtschaftsplan: Beschluss über die Vorschüsse des kommenden Jahres (inkl. Fortgeltung)
  5. Entlastung des Verwalters
  6. Anstehende Erhaltungsmaßnahmen (je als eigener Punkt mit Angeboten)
  7. Sonstiges – Aussprache ohne Beschlüsse

Durchführung und Nachbereitung

Der Versammlungsleiter (in der Regel der Verwalter) führt durch die Punkte, lässt abstimmen und hält die Ergebnisse fest. Danach folgen zwei Pflichten: das Protokoll – zeitnah an alle Eigentümer – und der Eintrag jedes Beschlusses in die Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7 WEG). Vollmachten abwesender Eigentümer sammeln Sie am besten schon mit der Einladung ein (Formulierungsvorschlag beilegen), dann sind auch Zwei-Personen-Versammlungen entspannt handlungsfähig.

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Weiterlesen: Die Beschluss-Sammlung richtig führen · Selbstverwaltung kleiner WEGs

Dieser Beitrag gibt den Stand von September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen: §§ 23–25 WEG.