Verwalterwechsel in der WEG: Ablauf und Übergabe-Checkliste
Ob die Verwaltung gekündigt hat, die Gemeinschaft unzufrieden ist oder ein Eigentümer übernimmt: Der Verwalterwechsel ist ein Standardvorgang – wenn die Übergabe vollständig ist. Diese Checkliste sorgt dafür, dass nichts in fremden Ordnern zurückbleibt.
Der rechtliche Rahmen
Die Übergabe-Checkliste
- Grundlagen: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung, ggf. Sondernutzungsvereinbarungen
- Beschluss-Sammlung und sämtliche Versammlungsprotokolle
- Finanzen: Kontounterlagen, letzte Jahresabrechnungen, aktueller Wirtschaftsplan, offene Forderungen, Rücklagen-Nachweise, laufende Lastschriften
- Verträge: Versicherungen (inkl. Schadenshistorie!), Versorger, Wartung (Heizung, Aufzug, Rauchmelder), Hausmeister/Dienstleister
- Technik & Objekt: Schlüssel mit Schließplan, Wartungsprotokolle, Energieausweis, Bedienungsanleitungen, laufende Gewährleistungen
- Laufende Vorgänge: offene Schäden und Versicherungsfälle, begonnene Maßnahmen, Schriftverkehr, ggf. laufende Verfahren
- Eigentümerdaten: aktuelle Kontaktliste, Vollmachten, SEPA-Mandate für Hausgelder
Bewährt: ein Übergabeprotokoll, in dem beide Seiten die übergebenen Positionen abhaken und Fehlendes mit Nachlieferfrist notieren. Bankvollmachten des alten Verwalters widerrufen, Verfügungsberechtigung des neuen einrichten – das Gemeinschaftskonto selbst bleibt bestehen, es gehört ja der Gemeinschaft.
Der eigentliche Trick: digital übergeben
Der klassische Wechsel scheitert selten am Willen, sondern an Kartons voller unsortierter Ordner. Liegen die Unterlagen dagegen digital und kategorisiert vor, ist die Übergabe ein Zugangswechsel statt einer Inventur – und die Gemeinschaft bleibt dauerhaft Herrin ihrer eigenen Akten, egal wer gerade verwaltet.
In der digitalen Hausakte von Hausakte365 liegen alle WEG-Unterlagen in klaren Kategorien, erreichbar am Handy und Computer – und die Miteigentümer sehen über ihren eigenen Zugang genau das, was Sie freigeben. 3 Monate kostenlos, danach ab 4,50 €/Monat für die gesamte WEG.
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Weiterlesen: Die Beschluss-Sammlung richtig führen · Selbstverwaltung kleiner WEGs
Dieser Beitrag gibt den Stand von September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen: § 26 WEG.