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Ratgeber · Stand: September 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten

Verwalterwechsel in der WEG: Ablauf und Übergabe-Checkliste

Ob die Verwaltung gekündigt hat, die Gemeinschaft unzufrieden ist oder ein Eigentümer übernimmt: Der Verwalterwechsel ist ein Standardvorgang – wenn die Übergabe vollständig ist. Diese Checkliste sorgt dafür, dass nichts in fremden Ordnern zurückbleibt.

Der rechtliche Rahmen

Seit der WEG-Reform gilt: Die Gemeinschaft kann den Verwalter jederzeit abberufen – ein wichtiger Grund ist nicht mehr nötig. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG). Der neue Verwalter wird per Beschluss bestellt; Bestellung und Vertrag sind getrennte Dinge (Vertragskonditionen mitbeschließen!).

Die Übergabe-Checkliste

Bewährt: ein Übergabeprotokoll, in dem beide Seiten die übergebenen Positionen abhaken und Fehlendes mit Nachlieferfrist notieren. Bankvollmachten des alten Verwalters widerrufen, Verfügungsberechtigung des neuen einrichten – das Gemeinschaftskonto selbst bleibt bestehen, es gehört ja der Gemeinschaft.

Der eigentliche Trick: digital übergeben

Der klassische Wechsel scheitert selten am Willen, sondern an Kartons voller unsortierter Ordner. Liegen die Unterlagen dagegen digital und kategorisiert vor, ist die Übergabe ein Zugangswechsel statt einer Inventur – und die Gemeinschaft bleibt dauerhaft Herrin ihrer eigenen Akten, egal wer gerade verwaltet.

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Dieser Beitrag gibt den Stand von September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen: § 26 WEG.