Eigentümerversammlung richtig einladen: Frist, Form und Tagesordnung
Mindestens einmal im Jahr muss sie stattfinden – und mit der richtigen Vorbereitung ist die Eigentümerversammlung kein Bürokratiemonster, sondern in einer Stunde erledigt. Hier sind Frist, Form und ein bewährter Ablauf für Selbstverwalter.
Die Formalien: Frist und Form
In die Einladung gehören Ort, Datum, Uhrzeit – und vor allem die Tagesordnung: Über Punkte, die nicht angekündigt waren, kann grundsätzlich nicht wirksam beschlossen werden. Formulieren Sie Beschlussgegenstände deshalb konkret („Beschluss über die Erneuerung der Haustür, Angebot Schreinerei X, 4.200 €“ statt „Verschiedenes“).
Muster-Tagesordnung der jährlichen Versammlung
- Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
- Bericht des Verwalters über das abgelaufene Jahr
- Jahresabrechnung: Beschluss über Nachschüsse / Anpassung der Vorschüsse
- Wirtschaftsplan: Beschluss über die Vorschüsse des kommenden Jahres (inkl. Fortgeltung)
- Entlastung des Verwalters
- Anstehende Erhaltungsmaßnahmen (je als eigener Punkt mit Angeboten)
- Sonstiges – Aussprache ohne Beschlüsse
Durchführung und Nachbereitung
Der Versammlungsleiter (in der Regel der Verwalter) führt durch die Punkte, lässt abstimmen und hält die Ergebnisse fest. Danach folgen zwei Pflichten: das Protokoll – zeitnah an alle Eigentümer – und der Eintrag jedes Beschlusses in die Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7 WEG). Vollmachten abwesender Eigentümer sammeln Sie am besten schon mit der Einladung ein (Formulierungsvorschlag beilegen), dann sind auch Zwei-Personen-Versammlungen entspannt handlungsfähig.
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Weiterlesen: Die Beschluss-Sammlung richtig führen · Selbstverwaltung kleiner WEGs
Dieser Beitrag gibt den Stand von September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen: §§ 23–25 WEG.