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Ratgeber · Stand: September 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten

CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen: das 10-Stufen-Modell einfach erklärt

Seit 2023 dürfen Vermieter die CO₂-Abgabe fürs Heizen nicht mehr komplett auf die Mieter umlegen. Wer wie viel trägt, entscheidet allein die Energiebilanz des Gebäudes – nach einem 10-Stufen-Modell. Hier finden Sie die Tabelle, den Rechenweg mit Beispiel und den oft übersehenen Sonderfall der vermieteten Eigentumswohnung.

Worum geht es – und für welche Heizungen gilt das?

Auf fossile Brennstoffe wird in Deutschland ein CO₂-Preis erhoben (Brennstoffemissionshandelsgesetz). Diese Kosten stecken in jeder Gas- und Ölrechnung. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) verteilt sie seit dem 1. Januar 2023 zwischen Mieter und Vermieter – und zwar keineswegs nur bei Erdgas: Erfasst sind auch Heizöl, Flüssiggas und die gewerbliche Wärmelieferung (Fernwärme). Die Logik dahinter: Der Mieter beeinflusst sein Heizverhalten, der Vermieter den energetischen Zustand des Gebäudes – also teilen sich beide die Kosten, je nach Gebäudequalität.

Die Tabelle: 10 Stufen nach CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter

Maßstab ist der jährliche CO₂-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche:

CO₂-Ausstoß (kg/m²/Jahr)Mieter zahltVermieter zahlt
unter 12100 %0 %
12 bis unter 1790 %10 %
17 bis unter 2280 %20 %
22 bis unter 2770 %30 %
27 bis unter 3260 %40 %
32 bis unter 3750 %50 %
37 bis unter 4240 %60 %
42 bis unter 4730 %70 %
47 bis unter 5220 %80 %
52 und mehr5 %95 %

Merkhilfe: Effizientes Gebäude (etwa Neubau-Standard) → Mieter trägt alles. Unsanierter Altbau mit Ölheizung → Vermieter trägt fast alles. Und Vorsicht beim Abschreiben: Die letzte Stufe lautet 5 zu 95 – nicht 10 zu 90.

Der Rechenweg in vier Schritten

  1. CO₂-Menge ermitteln: Steht in Kilogramm auf der Brennstoffrechnung bzw. Heizkostenabrechnung – Lieferanten müssen sie ausweisen. Alternativ: Verbrauch × Emissionsfaktor (Erdgas ≈ 0,2 kg CO₂/kWh, Heizöl ≈ 2,68 kg CO₂/Liter).
  2. Spezifischen Ausstoß berechnen: Gesamt-CO₂ (kg) ÷ Wohnfläche des Gebäudes (m²) = kg CO₂/m²/Jahr.
  3. Stufe ablesen (Tabelle oben) → ergibt die Prozentsätze für Mieter und Vermieter.
  4. Prozente auf die CO₂-Kosten anwenden: Der Euro-Betrag steht ebenfalls auf der Rechnung (2026 gilt bei fehlender Angabe ein maßgeblicher Zertifikatspreis von 60 €/Tonne; der Verkaufspreis bewegt sich im gesetzlichen Korridor von 55–65 €). Der Vermieteranteil wird von den umlagefähigen Heizkosten abgezogen.
Beispiel: Ein Haus mit 120 m² Wohnfläche verbraucht 2.000 Liter Heizöl.
2.000 l × 2,68 kg = 5.360 kg CO₂ ÷ 120 m² = 44,7 kg/m² → Stufe „42 bis unter 47“ → Mieter 30 %, Vermieter 70 %. Bei z. B. 320 € CO₂-Kosten zahlt der Mieter 96 €, der Vermieter 224 €.

Sonderfall: vermietete Eigentumswohnung (WEG)

Gehört die vermietete Wohnung zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit Zentralheizung, läuft es zweistufig: Zuerst verteilt die WEG die Brennstoff- und CO₂-Kosten über die Heizkostenabrechnung auf die einzelnen Wohnungen. Erst danach wendet der vermietende Eigentümer auf den CO₂-Kostenanteil seiner Wohnung das 10-Stufen-Modell gegenüber seinem Mieter an – die Einstufung richtet sich dabei nach den Werten des Gebäudes, nicht der einzelnen Wohnung. Hat die Wohnung eine eigene Gastherme, rechnet der Eigentümer direkt mit den Wohnungswerten.

Pflichtangaben – und was bei Fehlern droht

Die Aufteilung muss in der Heizkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar ausgewiesen werden: CO₂-Menge, Wohnfläche, spezifischer Ausstoß, Einstufung und beide Anteile. Fehlt die Aufteilung, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil pauschal um 3 Prozent kürzen. Und: Vereinbarungen, die dem Mieter mehr als seinen Stufen-Anteil aufbürden, sind unwirksam (§ 6 Abs. 1 CO2KostAufG). Bei Nichtwohngebäuden (z. B. vermietete Gewerbeeinheit) gilt übrigens bis auf Weiteres pauschal 50/50.

Ausweis auf Knopfdruck statt Taschenrechner
In der Nebenkosten-Akte von Hausakte365 steckt der Reiter „CO₂-Aufteilung“: Werte von der Rechnung eintragen (oder Verbrauch wählen – die Emissionsfaktoren sind hinterlegt), Wohnfläche prüfen – fertig ist der Ausweis mit Einstufung, beiden Anteilen und allen Pflichtangaben zum Beilegen an die Mieter-Abrechnung. Und die WEG-Jahresabrechnung nach § 28 gleich dazu. 3 Monate kostenlos, danach ab 4,50 €/Monat für die gesamte WEG.
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Häufige Fragen

Gilt die Aufteilung auch bei Fernwärme?

Ja – das Gesetz erfasst ausdrücklich auch die gewerbliche Wärmelieferung. Die CO₂-Angaben stehen auf der Abrechnung des Wärmeversorgers.

Was ist bei einer Wärmepumpe oder Pelletheizung?

Dort fällt kein nationaler CO₂-Preis auf Brennstoffe an – es gibt schlicht keine CO₂-Kosten aufzuteilen. Das Stufenmodell betrifft fossile Brennstoffe wie Gas, Öl und Flüssiggas.

Woher weiß ich die CO₂-Menge meines Hauses?

Sie steht auf der Brennstoffrechnung bzw. in der Heizkostenabrechnung – Lieferanten sind zum Ausweis verpflichtet. Zur Not lässt sie sich aus dem Verbrauch berechnen (Erdgas ≈ 0,2 kg/kWh, Heizöl ≈ 2,68 kg/Liter).

Ich vermiete selbstgenutzt UND eine Wohnung in derselben WEG – betrifft mich das?

Nur für die vermietete Wohnung: Dort teilen Sie den CO₂-Kostenanteil aus der WEG-Abrechnung nach dem Stufenmodell mit Ihrem Mieter. Für die selbstgenutzte Wohnung tragen Sie Ihre Kosten wie bisher selbst.

Kann ich als Vermieter der Aufteilung entgehen?

Nein – Vereinbarungen zulasten des Mieters sind unwirksam. Der ehrliche Weg, den Vermieteranteil zu senken, ist die energetische Verbesserung des Gebäudes: Jede Stufe weniger spart dauerhaft.

Weiterlesen: Kleine WEG findet keinen Verwalter? So gelingt die Selbstverwaltung

Dieser Beitrag gibt den Stand von September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen: CO2KostAufG (insb. §§ 2, 5–8 und Anlage), BEHG.